Alle Schornsteinfegerarbeiten nach Kehr- und Überprüfungsordnung
Staubfreie Reinigung von Ofenrohren
Reinigung und Reparatur von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkesseln
Reinigung und Wartung von Kaminöfen und Pellet-Öfen
Abnahmen:
Neuer Schornstein
Heizung
Ofen
Wenn Sie einen Schornstein oder eine Abgasanlage neu errichten oder ändern, muss der zuständige Schornsteinfegermeister nach § 43.7 BauOGW die bauliche Beschaffenheit, Brandschutzsicherheitsabstände usw. prüfen und begutachten. Es muss eine Abnahme über die Baumaßnahme erstellt werden. Dies ist gesetzlich gefordert und aus versicherungstechnischer Sicht unabdingbar. Liegt keine Abnahme durch den BSM vor, darf eine Verbrennungsanlage mit Abgasanlage nicht betrieben werden.
Hinweis:
Bei einem Schadensfall verweigert die hausfeuerversicherung die Assekuranz!