Rechtsgrundlagen / Links

Unser Schornsteinfegerbetrieb arbeitet nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir stellen sicher, dass alle unsere Arbeiten – von der Kehrung über Messungen bis hin zu Abnahmen und Energieberatungen – rechtskonform, sicher und fachgerecht ausgeführt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten eines Schornsteinfegers in Nordrhein-Westfalen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelwerke sowie weiterführende Links zu den vollständigen Texten:

Wesentliche Rechtsgrundlagen
1. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Regelt die Berufsausübung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks.

🔗 Zum Gesetzestext

2. Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Bestimmt die Durchführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen.

🔗 Zur KÜO

3. Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)

Regelt die Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen zum Schutz der Umwelt.

🔗 Zur 1. BImSchV

4. Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Legt die baulichen Anforderungen für Feuerstätten und Abgasanlagen fest.

🔗 Zur Landesbauordnung NRW

5. Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen (FeuVO NRW)

Enthält detaillierte Vorschriften zum Bau und Betrieb von Feuerungsanlagen.

🔗 Zur Feuerungsverordnung NRW

6. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Grundgesetzliche Grundlage für den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen usw.

🔗 Zum BImSchG

7. Gebührenordnung und Verwaltungsverfahrensvorschriften NRW

Regelt die Erhebung von Gebühren sowie die behördlichen Abläufe bei Schornsteinfegerarbeiten und baurechtlichen Prüfungen.

🔗 Zur Verwaltungsverfahrensordnung NRW

Hinweis:
Wir aktualisieren diese Verweise regelmäßig, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten unseres Betriebes stets nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen erfolgen. Für individuelle Fragen zu rechtlichen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.